Stiftung Kinderheim Gundelfingen

Stiftung des bürgerlichen Rechts

.. Eine soziale Großtat ist der Grundstock der Stiftung "Kinderheim Gundelfingen", die am 04. Oktober 1883 mit der Gründung des "Kinderasyls Gundelfingen" ihren Anfang nahm. Pfr. Johann Georg Weinhart, der Inspektor des bischöflichen Knabenseminars in Dillingen kaufte um 7.000,-- Mark das sogenannte Stütz'sche Schloß auf dem traditionsreichen Platz nahe dem Torturm in Gundelfingen
.... Wie in der persönlichen Urkunde des Stifters Johann Georg Weinhart vom 27. Oktober 1891 und in der Stiftungsurkunde vom 17.März 1892 niedergelegt, ließ es der Gründer Johann Georg Weinhart für den neuen Zweck umbauen und erweitern und stattete es mit umfangreichen Dotationen, wie Grundbesitz und Wertpapieren aus.
... Die Betreuung der aufzunehmenden Kinder übertrug er den Dillinger Franziskanerinnen. Aufgenommen werden in das Kinderasyl arme und verlassene Kinder katholischer Religion ohne Unterschied des Geschlechtes im Alter von nicht unter 2 Jahren und nicht über 6 Jahren, um ihnen entsprechende Nahrung und Erziehung angedeihen zu lassen. Das Verbleiben im Asyl dauert bis zur Beendigung der Werktagsschulpflicht, worauf gewissenhaft für eine gute Lehre oder einen geeigneten Dienst gesorgt wird. ...

Entnommen der Präambel der Stiftungssatzung von 1992

Zur Stiftung

Nach der Stiftungssatzung von 1992: Die Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gundelfingen a.d. Donau. Der Stiftungszweck ist die Förderung der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage christlicher Weltanschauung. Wir nehmen grundsätzlich Kinder aller Religionsgemeinschaften auf. Der Stiftungszweck ist insbesondere im stiftungseigenen Kinderheim zu verwirklichen.

Die Organe der Stiftung sind:
der Stiftungsvorstand,
der Stiftungsrat, dieser besteht aus:

a) einem katholischen Priester
b) der amtierenden Provinzoberin der Medinger Provinz der Dillinger Franziskanerinnen
c) der Leitung des Kinderheimes
d) einem Beirat aus dem Laienstand
e) einem weiteren Beirat.

Der Stiftungsrat ist das Entscheidungsgremium der Stiftung.