Stiftung Kinderheim Gundelfingen
Stiftung des bürgerlichen Rechts
.. Eine soziale Großtat ist der Grundstock der Stiftung
"Kinderheim Gundelfingen", die am 04. Oktober 1883 mit der Gründung
des "Kinderasyls Gundelfingen" ihren Anfang nahm. Pfr. Johann Georg
Weinhart, der Inspektor des bischöflichen Knabenseminars in Dillingen
kaufte um 7.000,-- Mark das sogenannte Stütz'sche Schloß auf dem
traditionsreichen Platz nahe dem Torturm in Gundelfingen
.... Wie in der persönlichen Urkunde des Stifters Johann Georg Weinhart
vom 27. Oktober 1891 und in der Stiftungsurkunde vom 17.März 1892 niedergelegt,
ließ es der Gründer Johann Georg Weinhart für den neuen Zweck
umbauen und erweitern und stattete es mit umfangreichen Dotationen, wie Grundbesitz
und Wertpapieren aus.
... Die Betreuung der aufzunehmenden Kinder übertrug er den Dillinger
Franziskanerinnen. Aufgenommen werden in das Kinderasyl arme und verlassene
Kinder katholischer Religion ohne Unterschied des Geschlechtes im Alter von
nicht unter 2 Jahren und nicht über 6 Jahren, um ihnen entsprechende
Nahrung und Erziehung angedeihen zu lassen. Das Verbleiben im Asyl dauert
bis zur Beendigung der Werktagsschulpflicht, worauf gewissenhaft für
eine gute Lehre oder einen geeigneten Dienst gesorgt wird. ...
Entnommen der Präambel der Stiftungssatzung
von 1992
Zur Stiftung

Die Organe der Stiftung sind:
der Stiftungsvorstand,
der Stiftungsrat, dieser besteht aus:
a) einem katholischen Priester
b) der amtierenden Provinzoberin der Medinger Provinz der Dillinger Franziskanerinnen
c) der Leitung des Kinderheimes
d) einem Beirat aus dem Laienstand
e) einem weiteren Beirat.
Der Stiftungsrat ist das Entscheidungsgremium der Stiftung.
