Präambel der Stiftungssatzung

Eine soziale Großtat ist der Grundstock der Stiftung „Kinderheim Gundelfingen“, die am 4. Oktober 1883 mit der Gründung des „Kinderasyls Gundelfingen“ ihren Anfang nahm.

Johann Georg Weinhart, der Inspektor des bischöflichen Knabenseminars in Dillingen kaufte um 7.000 Mark das so genannte Stütz’sche Schloss auf dem traditionsreichen Platz in Gundelfingen, wo die Edelfreien von Gundelfingen im Mittelalter ihre Burg besaßen und wo sich später das herzogliche und dann kurfürstliche Schloss mit dem Sitz des Pflegers befand.

Wie in der persönlichen Urkunde des Stifters Johann Georg Weinhart vom 27. Oktober 1891 und in der Stiftungsurkunde vom 17. März 1892 niedergelegt, liß es der Gründer Johann Georg Weinhart für den neuen Zweck umbauen und erweitern und stattete es mit umfangreichen Dotationen, wie Grundbesitz und Wertpapieren aus, um den Bestand zu sichern.

Die Betreuung der aufzunehmenden Kinder übertrug er den Dillinger Franziskanerinnen.

Laut Stiftungsurkunde vom 17. März 1892 sollten in das Kinderasyl arme und verlassene Kinder katholischer Religion ohne Unterschied des Geschlechtes im Alter von nicht unter 2 Jahren und nicht über 6 Jahren aufgenommen werden, um ihnen entsprechende Nahrung und Erziehung angedeihen zu lassen. Das Verbleiben im Asyl sollte bis zur Beendigung der Werktags-Schulpflicht dauern, worauf gewissenhaft für eine gute Lehre oder einen geeigneten Dienst gesorgt werden sollte. Die Fühlung mit dem Hause der Erziehung sollte damit das Kind nicht verlieren.

Gemäß der Stiftungsurkunde sollten den ersten Anspruch auf Aufnahme in das Kinderasyl in Gundelfingen die Kinder aus dem Gebiete des Bezirksamtes Dillingen, dann an zweiter Stelle aus dem Kreise Schwaben und Neuburg haben.
Neben der oben genannten Stiftungsurkunde liegen Statuten aus dem Jahre 1892 vor, die vom Stifter persönlich verfasst wurden; in diesen sind der Zweck des Asyls, sein Unterhalt, seine Verwaltung, die Regelung der Aufnahme in das Asyl, seine Hausordnung und die Entlassung aus dem Asyl festgelegt. Im Jahre 1938 wurden diese Statuten erweitert.

Am 10. März 1965 genehmigte das Bayerische Staatsministerium des Innern die Umbenennung der „Stiftung Kinderasyl“ in „Stiftung Kinderheim“.

In den 70er Jahren erwiesen sich die alten Gebäude des Kinderheimes beim Stadttor als nicht mehr zeitgemäß und auch nicht sanierungsfähig. So wurde der Neubau in der Brenzerstraße geplant, der 1980 bezogen werden konnte.
Nach 100 Jahren Gültigkeit der vom Stifter am 17. März 1892 verfassten Statuten, wurde nach mehreren Änderungen im Jahr 2006 eine zeitgemäße Satzung beschlossen.

Auch die praktische Arbeit der Stiftung Kinderheim Gundelfingen wurde – immer unter sorgfältiger Wahrung des Stifterwillens – behutsam den modernen Verhältnissen angepasst: da die vorhandenen Plätze in dem Kinderheim nicht ausschließlich mit Kindern aus dem Bezirk Dillingen und den Kreisen Schwaben und Neuburg hätten gefüllt werden können, bleibt es zwar bei der Priorität bei der Besetzung der Plätze, aber es werden auch zahlreiche Kinder aus entfernteren Regionen aufgenommen. Auch auf die Religions- und Konfessionszugehörigkeit als Aufnahmekriterium hat man – unbeschadet der katholischen Prägung der Stiftung – verzichtet, um keine bedürftigen Kinder abweisen zu müssen. Allerdings erhalten alle Kinder nach wie vor eine regiöse Erziehung.

Ein Blick in die Stiftungsstatuten zeigt, dass der Stifter Johann Georg Weinhart größten Wert auf die gute Ernährung und den gesunden Lebenswandel der Kinder in der Natur legte. Ganz im Sinne des Stifters verfolgt die Stiftung ein ökologisch-ganzheitliches heilpädagogisches Konzept, indem eigene ökologisch geführte Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen geführt werden, die zum einen der gesunden Selbstversorgung des Kinderheimes dienen, zum anderen die Kinder unter heilpädagogischen Gesichtspunkten mit artgerechten Tierhaltung und der ökologischen und regionalen Produktion von Garten- und Landwirtschaftsprodukten vertraut machen. In dieses Konzept werden die Kinder aktiv eingebunden und erleben positiv und wohltuend die Früchte dieser Arbeit.

Im Jahr 2012 entschloss sich das Provinzialat Bamberg der Dillinger Franziskanerinnen, das Kinderheim St. Antonius Gersdorf zuzustiften und den Betrieb vollständig an die Stiftung zu übergeben. Die Zustiftung ermöglichte es, noch mehr Kinder in weiteren Einrichtungen eine Heimat zu bieten und ergänzte das ökologisch-ganzheitliche heilpädagogische Konzept, da auch das Kinderheim St. Antonius Gersdorf über einen entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieb verfügte, der in Kooperation mit den Betrieben in Gundelfingen noch weiter ausgebaut werden kann. Das Provinzialat Bamberg stellte darüber hinaus erhebliche finanzielle Mittel zur Sanierung und Modernisierung der übertragenen Gebäude zur Verfügung.

Im Jahr 2013 entschied das Provinzialat Maria Medingen der Dillinger Franziskanerinnen, das Kinderheim St. Maria Kalzhofen ebenfalls zuzustiften. Auch diese Einrichtung verfügt über ein ergänzendes heilpädagogisches Konzept und passt sich in die Gesamtkonzeption der Stiftung Kinderheim Gundelfingen ein. Wiederum haben die Dillinger Franziskanerinnen beträchtliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um die Einrichtung weiterzuentwickeln und zu modernisieren.

In dieser Organisationsstruktur unter dem Dach der Stiftung Kinderheim Gundelfingen können nun drei Kinderheime an drei Standorten mit einem gemeinsamen Konzept ganz im Sinne des Stifters in eine sichere Zukunft geführt werden.
Die Entwicklung in den Jahren 2012 und 2013 machten es erforderlich, die Satzung, insbesondere die Präambel, noch einmal grundlegend zu überarbeiten und eine den aktuellen Veränderungen angepasste Satzung zu beschließen, was hiermit geschehen ist.